FAQ


FAQ – Inkassoservice und Inkassodienstleistungen


Warum haben Sie uns Kosten für die Anschriftenerhebung in Rechnung gestellt?

Wir als Inkassounternehmen sind verpflichtet die Identität und den Firmensitz / Adresse festzustellen.
Damit ist gewährleistet, dass wir unser Aufforderungschreiben an die richtige Person senden bzw. unseren Außendienst an die aktuelle Adresse des Schuldners unseres Auftragggebers entsenden können.

In Rechnung haben wir diese Leistung unseren Kunden / ihren Gläubiger gestellt, aber im Titel des Schadenersatzes müssen Sie diese Kosten ihrem Gläubiger ersetzen.




Feststellung des Wohnsitzes bzw. Aufenthaltes ihres Schuldners.