Partneranwälte

gerichtliche Forderungseintreibung durch Partneranwälte

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung durch unser Inkassounternehmen benötigen!

Ihre gerichtliche Mahnklage und Exekution wird durch unsere Partneranwälte bei Gericht eingebracht.




Partneranwälte in ganz Österreich für gerichtliche Mahnklage und Exekution


Unser Unternehmen, die SP Inkasso KG hat sich als Inkassounternehmen in ganz Österreich eine Kooperation mit Rechtsanwälten (Partneranwälte) aufgebaut.

Diese Rechtsanwälte (Partneranwälte) unterstützen unsere Kunden bei der gerichtlichen Forderungseintreibung (gerichtliche Mahnklage und Exekution).

Eine gerichtliche Mahnklage muss ab einem Streitwert von €5.000,00,- von einem Rechtsanwalt (Partneranwalt) unterzeichnet sein.

Alle Streitwerte bis zu einem Betrag von €5.000,- können durch Sie als Gläubiger selbst ohne Rechtsanwalt eingebracht werden.

In Österreich herrscht eine Anwaltspflicht mit Ausnahmen und daher können Sie die gerichtliche Mahnklage selbst bei Gericht einbringen.



Wozu sollte ich mich für Partneranwälte (Rechtsanwalt) entscheiden bei der gerichtlichen Forderungseintreibung ?


Unsere Rechtsanwälte (Partneranwälte) können wir weiterempfehlen, da wir hier schon einige erfolgreiche gerichtliche Forderungseintreibungen betrieben haben.

Die gerichtlichen Forderungseintreibungen werden durch unsere Rechtsanwälte (Partneranwälte) mit einer hohen Erfolgsquote durchgeführt.

Jeder Rechtsanwalt (Partneranwalt) wird vor der gerichtlichen Forderungseintreibung (gerichtliche Mahnklage und Exekution) zuerst das anwaltliche Inkassoservice wählen!

Ihrem säumigen Schuldner wird beim anwaltlichen Inkasso ein umfangreiches Aufforderungsschreben durch unsere Partneranwälte (Rechtsanwälte) geschickt.

Sollte ihr Schuldner weiterhin nicht zahlen, dann wird unser Partneranwalt mit Klagsvollmacht die gerichtliche Mahnklage beim zuständigen Gericht einbringen.


Wozu benötige ich eine gerichtliche Forderungseintreibung (gerichtliche Mahnklage und Exekution)?


Eine gerichtliche Forderungseintreibung (gerichtliche Mahnklage und Exekution) ist sehr wichtig um ihre Forderungen rechtlich durch das Staatsmonopol durchsetzen zu können.

Verjährungsfristen müssen unbedingt beachtet werden, weil diese sonst nach der Verjährung nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden können.

Eine dreijährige Verjährungsfrist (3 Jahre) kommt bei allen Forderungen des täglichen Bedarfs zur Anwendung.

Kein Schuldner kann gezwungen werden eine verjährte Forderung zu begleichen!

Daher sollten Sie nicht zu lange warten und uns als Inkassounternehmen mit Partneranwälten zur Unterstützung hinzu ziehen.


Was ist der Unterschied zwischen gerichtlicher Mahnklage und Exekution bei der gerichtlichen Forderungseintreibung durch Partneranwälte?


gerichtliche Mahnklage durch Partneranwälte



Bei der gerichtlichen Mahnklage wird ein Rechtsanwalt oder unser Partneranwalt ihre Forderungen sowie unsere Inkassokosten beim zuständigen Gericht einbringen.

Ihr Schuldner hat dann 14 Tage Zeit ihre Forderung samt Inkassokosten zu bezahlen.

Bei Nichtzahlung weitere 14 Tage um einen Einspruch bei Gericht einzubringen.

Sollte ihr Schuldner einen Einspruch einbringen dann beginnt das ordentliche Verfahren bei der gerichtlichen Mahnklage zu laufen.

Die Streitparteien können dann mit Schriftsätzen ihre Sichtweise dem Gericht übermitteln.

Der Gläubiger und der Schuldner können sich jederzeit außergerichtlich und gerichtlich vergleichen sollte eine schnelle Bereinigung gewünscht sein.

In jedem anderen Fall, wenn ihr Schuldner nicht binnen 14 Tagen ihre Forderung bezahlt oder einen Einspruch einlegt, erhält der Gläubiger einen vollstreckbaren Zahlungsbefehl.

Durch diesen vollstreckbaren Zahlungsbefehl kann der Gläubiger im nächsten Schritt die gerichtliche Exekution einleiten.


gerichtliche Exekution durch Partneranwälte


Das zuständige Gericht sendet Ihnen einen vollstreckbaren Zahlungsbefehl per Post zu mit diesem Exekution geführt werden kann.

Sobald Sie den vollstreckbaren Zahlungsbefehl erhalten haben können Sie, die gerichtliche Exekution selbst oder durch unsere Partneranwälte einbringen.

Ein Gerichtsvollzieher kümmert sich dann um alle weiteren Angelegenheiten bei der Forderungsexekution.

Voraussetzung ist natürlich das ein pfändbares Vermögen vorhanden ist, da sonst der Gerichtsvollzieher im Rückschluss nichts pfänden kann.


Vor und Nachteile der gerichtlichen Forderungseintreibung (gerichtliche Mahnklage und Exekution) durch unsere Partneranwälte



Vorteile
  • gerichtliche Hilfe mittels Mahnklage und Exekution
  • Unterstützung durch einen Gerichtsvollzieher bei der gerichtlichen Forderungseintreibung
  • Versteigerung bzw. Verpfändung von beweglichen bzw. unbeweglichem Vermögen ihres Schuldners
  • Bei Nichtzahlung und auch keinem pfändbarem Vermögen – Anordnung der Unterzeichnung eines Vermögensverzeichnisses direkt vor dem Gerichtsvollzieher



Nachteile


Der Nachteil bei der gerichtlichen Forderungseintreibung ist, dass diese Kosten für Rechtsanwalt und Pauschalgebühren vorgestreckt werden müssen.

Bei Insolvenzeröffnung wird höchstens eine Quote einbringlich zu machen sein bzw. zum Totalverlust führen.

Wir als Inkassounternehmen übernehmen mit einer Auskunftei die Shadow Finance OG die Bonitätsprüfung ihrer Schuldner.

Nach der Auswertung erhalten Sie statistische Daten zur gerichtlichen Forderungseintreibung als Entscheidungsgrundlage.


Warum sollten wir unsere Forderungen ihrem Inkassounternehmen samt Rechtsanwäte (Partneranwälte) übergeben?


Dieses Inkassounternehmen (die SP Inkasso KG) gehört zu einer Unternehmensgruppe mit einigen Partnerunternehmen sowie Tochtergesellschaften.

Diesbezüglich können wir auf ein umfangreiches Know – How zurückgreifen bei der Forderungseintreibung und im Inkassoservice in ganz Österreich.

Unsere Partnerunternehmen bzw. Tochtergesellschaften unterstützen ihre Schuldner diese schwierige Phase zu überwinden und dies kommt Ihnen als Gläubiger zu Gute.


Auf jeden Fall bieten wir umfangreiche Unterstützungen im Bereich:

  • Consulting
  • Accounting
  • Finanzierungsberatung
  • und noch einiges mehr!


Durch gemeinsame Lösungen können wir tatsächlich die beste Strategie für Sie als Gläubiger (bei der Forderungseintreibung) und ihrem Schuldner (durch Partnerunternehmen bzw. Tochtergesellschaften) vollumfänglich unterstützen.

Des Weiteren werden wir durch unsere Partneranwälte (Rechtsanwälte) bei der gerichtlichen Forderungseintreibung in ganz Österreich harmonisch begleitet und dies kommt Ihnen beim Inkassoservice bzw. Forderungseintreibung zu Gute.

Abschließend möge erwähnt werden, dass wir auch ein ganzheitliches Forderungsmanagement anbieten in ganz Österreich und dies ist eine Komplettlösung für ihre Forderungseintreibung in ganz Österreich.



Was macht ihr Inkassounternehmen besser als alle anderen Inkassobüros in ganz Österreich?


Zu Beginn müssen wir sagen, dass alle Inkassounternehmen und Inkassobüros in Österreich eine sehr gute Arbeit leisten bei der gerichtlichen Forderungseintreibung bzw. dem Inkassoservice.

Wir als Inkassounternehmen im Speziellen haben uns auf ein ganzheitliches Forderungsmanagement spezialisiert und bieten darüber hinaus einen herrvoragenden Inkassoservice mit hoher Erfolgsquote.

Die SP Inkasso KG dachte sich, dass wir Ihnen gerne Alles aus einer Hand anbieten und diesbezüglich haben wir uns noch einen erfahrenen Inkassoaußendienst aufgebaut sowie rundum begleitet durch Partneranwälte (Rechtsanwälte).

Abschließend harmoniert unsere Philosophie: “Alles aus einer Hand” durch unser sehr gut ausgebautes Netzwerk an Partnerunternehmen sowie Tochtergeselslchaften.




gerichtliche Mahnklage und Exekution

Wir stehen Ihnen für Fragen und Auskünfte bei der Forderungseintreibung / Forderungsmanagement , Inkassoservice und Inkassoaußendienst zur Verfügung.